Neue Arzneimittelkennzeichnung


Was ein schwarzes Dreieck bedeutet
Neue Arzneimittelkennzeichnung

Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Frisch auf dem Markt

Seit Jahresbeginn ist die Kennzeichnung mit einem schwarzen Dreieck verpflichtend für Medikamente, die einer besonderen Überwachung unterstehen. Das Dreieck bedeutet nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist. Es unterliegt lediglich einer stärkeren Beobachtung, da in ihm ein Wirkstoff enthalten ist, zu dem weniger Informationen vorliegen als zu anderen Arzneimitteln. Häufigster Grund dafür ist, dass das Arzneimittel erst seit kurzem auf dem Markt ist. Ein Ausschuss der europäischen Zulassungsbehörde EMA in London legt fest, für welche Wirkstoffe diese neue Regelung gilt. Derzeit betrifft diese Regelung rund 150 Wirkstoffe. Die Kennzeichnung umfasst zusätzlich den Satz: „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.″

Nebenwirkungen melden

Die AMK rät Verwendern eines entsprechend gekennzeichneten Arzneimittels, besonders auf Nebenwirkungen zu achten und jeden Verdacht auf eine unerwünschte Wirkung mit ihrem Arzt oder Apotheker zu besprechen.

„Patienten sollten sich nicht wundern, wenn sie von ihrem Apotheker danach gefragt werden, ob sie ein Medikament gut vertragen oder ob sie Nebenwirkungen feststellen“, erklärt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Das hat nichts damit zu tun, dass der Apotheker an der Verträglichkeit eines Medikaments zweifelt. Es dient vielmehr dem Zweck, dass die Apotheker zu noch nicht etablierten Arzneimitteln mehr Informationen zusammentragen wollen, mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapie noch sicherer zu machen.“

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Slushies können Kindern schaden
Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.   mehr

Bauchmigräne bei kleinen Kindern
Bauchmigräne bei kleinen Kindern

Bauchweh und Lichtscheu

Kinder leiden oft unter Bauchschmerzen. Tauchen sie immer wieder auf und werden dabei von Lichtscheu oder Kopfschmerzen begleitet, handelt es sich womöglich um eine Bauchmigräne.   mehr

Was tun gegen Altersflecken?
Was tun gegen Altersflecken?

Normal, aber unerwünscht

Die Zeit macht sich an der Haut nicht nur durch Falten bemerkbar. Bei vielen Menschen gesellen sich ab Mitte 40 auch die sogenannten Altersflecken dazu. Wer darunter leidet, hat verschiedene Optionen, sein Hautbild zu verbessern.   mehr

Schwangerschaft: Besser weniger sitzen
Schwangerschaft: Besser weniger sitzen

Reduziert Risiken

Bewegung in der Schwangerschaft ist gesund – da sind sich Fachleute einig. Doch wie viel Anstrengung ist nötig, damit sich die Bewegung positiv auf die Schwangerschaft auswirkt?   mehr

Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?
Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?

Laser, Kaltplasma oder Teebaumöl

Nagelpilz ist hartnäckig und die Behandlung mit antibiotischem Nagellack dauert oft lange. Deshalb greifen Betroffene häufig zu Alternativen. Doch was können Laser & Co. sowie die vielen gegen Nagelpilz angepriesenen Hausmittel?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de