Hautkrebsvorsorge: Akzeptanz steigt


Gesetzlicher Anspruch auf Screening
Hautkrebsvorsorge: Akzeptanz steigt

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf das Hautkrebs-Screening als kostenlose Kassenleistung. Doch viele Menschen wissen das nicht, wie eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert Aufklärung.

Um die eigene Haut besorgt

Die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft in Auftrag gegebene Umfrage sollte klären, wie das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zur Hautkrebsfrüherkennung in der Öffentlichkeit ankommt. Rund 1.000 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren nahmen an der Umfrage im Frühjahr 2013 teil.

Die ausgewerteten Daten zeigen: Das Interesse an der Hautkrebsfrüherkennung steigt. So zeigten sich 51 Prozent der Befragten bezüglich Hautkrebs persönlich besorgt, über 90 Prozent hielten Vorsorgeuntersuchungen für wichtig. Die breite Mehrzahl der Befragten bevorzugte ein Screening nach Facharztstandard: 79 Prozent gaben an, sie würden eine solche Untersuchung bei einer Hautärztin oder einem Hautarzt durchführen lassen. 97 Prozent der Befragten zeigte eine positive Haltung zum Hautkrebs-Screening, aber nur etwa ein Drittel nahm bisher eines in Anspruch.

Gesetzlichen Anspruch wahrnehmen

Dr. Ralph Kiedrowski vom Vorstand des BVDD betont: „Nur rund 50 Prozent der Anspruchsberechtigten wissen, dass sie ab dem 35. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf das Hautkrebs-Screening als kostenlose Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das sind gerade einmal sechs Prozent mehr als bei der gleichen Umfrage im Jahr 2011. Angesichts anhaltend hoher Hautkrebsraten muss hier deutlich mehr Aufklärung und von möglichst vielen Stellen erfolgen." Kiedrowski fordert Krankenkassen dazu auf, das Hautkrebs-Screening bei den Versicherten verstärkt bekannt zu machen.

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Nicht jedes Medikament ist sicher
Nicht jedes Medikament ist sicher

Arzneimittelkauf im Urlaub

Medikamente im Urlaub spontan vor Ort kaufen? Das kann in manchen Ländern riskant sein. Gesundheitsexpert*innen warnen vor gefälschten oder minderwertigen Arzneimitteln und geben Tipps, wie sich Reisende vor gesundheitlichen Folgen schützen können.   mehr

Slushies können Kindern schaden
Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.   mehr

Bauchmigräne bei kleinen Kindern
Bauchmigräne bei kleinen Kindern

Bauchweh und Lichtscheu

Kinder leiden oft unter Bauchschmerzen. Tauchen sie immer wieder auf und werden dabei von Lichtscheu oder Kopfschmerzen begleitet, handelt es sich womöglich um eine Bauchmigräne.   mehr

Was tun gegen Altersflecken?
Was tun gegen Altersflecken?

Normal, aber unerwünscht

Die Zeit macht sich an der Haut nicht nur durch Falten bemerkbar. Bei vielen Menschen gesellen sich ab Mitte 40 auch die sogenannten Altersflecken dazu. Wer darunter leidet, hat verschiedene Optionen, sein Hautbild zu verbessern.   mehr

Schwangerschaft: Besser weniger sitzen
Schwangerschaft: Besser weniger sitzen

Reduziert Risiken

Bewegung in der Schwangerschaft ist gesund – da sind sich Fachleute einig. Doch wie viel Anstrengung ist nötig, damit sich die Bewegung positiv auf die Schwangerschaft auswirkt?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de