IGeL: Extras für die Gesundheit?


Was das Servicepaket umfassen sollte
IGeL: Extras für die Gesundheit?

Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder Früherkennungsmethoden für Prostata-Krebs: Wer IGeL-Angebote in Anspruch nimmt, sollte sich vorab gut informieren. Eine Checkliste der Verbraucherzentrale NRW.
Sinn und Nutzen schwer erkennbar
Immer häufiger bieten Mediziner in ihren Praxen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an – so genannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Das Problem: Sie gehören nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte bitten daher die Patienten zur Kasse. Diese können jedoch Bedeutung und Nutzen der ärztlichen Extras meist schwer beurteilen und stehen dem scheinbar nützlichen Service ziemlich hilflos gegenüber.

Recht auf lückenlose Info

Die Verbraucherzentrale NRW stellt Interessenten ein „Rezept“ gegen unliebsame Nebenwirkungen von IGeL-Angeboten bereit. Folgende Serviceleistungen sollten Arztpraxen stets anbieten:

  • Beratung: Ärzte müssen den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko der von ihnen empfohlenen medizinischen Leistung sachlich erläutern. Dazu gehören auch Angaben zu den Kosten der Behandlung. 
  • Bedenkzeit: Dieser Spielraum ist wichtig, um weitere Informationen über die vor-geschlagene Therapie einzuholen. Jeder muss sich ausreichend Zeit nehmen für die Entscheidung nehmen dürfen. Für eine sofortige medizinische Behandlung besteht bei IGeL-Angeboten kein Grund.
  • Nachvollziehbarer Kostenvoranschlag: Vor einer Behandlung müssen Ärzte sämtliche Leistungen in einem Kostenvoranschlag aufschlüsseln, damit Patienten die Kosten einschätzen können.
  • Schriftlicher Vertrag: Vor einer Behandlung müssen Arzt und Patient einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen abschließen, in dem alle Einzelleistungen und deren Kosten aufzulisten sind.  
  • Korrekte Rechnung: Nach Abschluss der Behandlung muss der behandelnde Arzt eine Rechnung ausstellen, der die einzelnen Leistungen aufführt. Diejenigen, die nach der Behandlung bar bezahlen, sollten auf jeden Fall eine Quittung verlangen. Denn die Kosten können sie von der Steuer absetzen.
  • Keine Praxisgebühr: Wer eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür keine Praxisgebühr entrichten und auch seine Chipkarte nicht abgeben.

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol
"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol

Vorsicht in der Schwangerschaft

Jedes Jahr kommen tausende Kinder mit alkoholbedingten Schäden zur Welt. Dabei ist das vermeidbar. Was müssen Frauen wissen?   mehr

Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?

Babys vor atopischer Dermatitis schützen

Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.   mehr

Sport hilft Kindern mit Autismus
Sport hilft Kindern mit Autismus

Von Tai Chi bis Trampolin

Bewegung tut gut – auch Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung. Eine aktuelle Studienübersicht zeigt: Bestimmte Sportarten können Gleichgewicht, Koordination und motorische Fähigkeiten verbessern.   mehr

Mikronährstoffe fürs Herz
Ältere Person vor dem Einnehmen einer Tablette. Manche Mikronährstoffe können die Herzgesundheit fördern.

Nützlich oder schädlich?

Ob Nahrungsergänzungsmittel dabei helfen, Herz und Gefäße gesund zu halten, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Jetzt gibt es Hinweise, dass zumindest einige von ihnen doch vor Schlaganfall und Herzinfarkt schützen können.   mehr

Weniger Fleisch ist gesünder
Weniger Fleisch ist gesünder

Viele Vorteile für die Gesundheit

Was wäre, wenn….? Diese Frage hat sich ein amerikanisches Forscherteam in Bezug auf einen geringeren Fleischanteil in der Ernährung gestellt. Berechnungen am Modell haben erstaunliche Effekte auf die Gesundheit gezeigt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de