Wenn der Grill Flammen schlägt


Erste-Hilfe-Tipps bei Verbrennungen
Wenn der Grill Flammen schlägt

Endlich hat die Grillsaison begonnen. Doch mit dem sommerlichen Vergnügen sind einige Gefahren verbunden. Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin verzeichnet jährlich etwa 4.000 Grillunfälle. Dann ist schnelles Handeln gefordert. Die Barmer GEK gibt Tipps für den Ernstfall.

Gefahr durch Spiritus

Ob auf dem Balkon, im Garten oder im Park – Grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Trotz Sicherheitsvorkehrungen kommt es dabei öfters zu Verbrennungen. "Grillunfälle sind die häufigste Verbrennungsursache im Sommer", weiß Utta Petzold, Dermatologin bei der Barmer GEK. In vielen Fällen sind flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin im Spiel. Wenn man diese Zündhilfen auf glühende Kohlen spritzt, um das Feuer anzufachen, kann es zu einer Stichflamme oder einer Verpuffung kommen. Diese breitet sich aus und greift auf die Umstehenden über. Besonders für Kinder, die sich auf Augenhöhe mit dem Grill befinden, wird es dann sehr gefährlich.

Verbrennungsgrad entscheidet über Behandlung

Verbrennungen sind nicht nur sehr schmerzhaft, je nach Ausprägung schädigen sie auch tiefer liegende Haut- und Gewebeschichten. Sind mehr als 10 Prozent der Körperoberfläche beschädigt, bedeutet dies Lebensgefahr – für Kinder und Erwachsene. Bei Verbrennungen mit deutlich geringerem Ausmaß ist schnelle Hilfe notwendig. Dabei rät Petzold davon ab, Hausmittel wie Mehl oder Zahnpasta aufzutragen.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen auf einen Blick:

  • Ruhe bewahren und die Betroffenen beruhigen.
  • Soweit möglich, Kleidung an den betroffenen Körperteilen entfernen. 
  • Kühlen bis zur Schmerzfreiheit, maximal jedoch 20 Minuten.
  • Verbrennungen keimfrei abdecken.
  • Den Verletzten in eine Decke einhüllen. Wenn vorhanden, dafür die Rettungsdecke aus dünner Folie aus dem Erste-Hilfe-Kasten benutzen.
  • Bei Kindern bereits bei einer leichteren Verbrühung oder Verbrennung einen Arzt aufsuchen.
  • Bei einer schweren Verbrennung oder Verbrühung grundsätzlich den Notruf wählen und einen Notarzt rufen.
  • Betroffenen keine Getränke oder Speisen verabreichen.

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Reisen mit der Anti-Baby-Pille
Ein Pärchen sitzt bei Sonnenuntergang am Strand und küsst sich.

Tipps für den Urlaub

Eine größere Reise bringt einige Herausforderungen mit sich. Neben dem Packen und der Anfahrtsplanung sollte dabei auch die Verhütungsplanung mit der Anti-Baby-Pille nicht vergessen werden.   mehr

Sonnenbrille schützt vor Augenschäden

Nahaufnahme einer Frau mit Sonnenbrille vor einem Sonnenuntergang.

Ab UV-Index von 3 aufsetzen

Ob am Strand, auf der Terrasse oder im Gebirge: Dass man in der Sonne die Haut vor UV-Strahlen schützen muss, ist inzwischen selbstverständlich. Weniger bekannt ist, dass auch die Augen Schutz vor dem UV-Licht benötigen.   mehr

Gesund baden
Gesund baden

Tipps für Frauen und Mädchen

Sommerzeit ist Badezeit. Doch gerade nasse Badekleidung begünstigt Infektionen. Einige Regeln helfen Frauen, vorzubeugen.   mehr

Nicht jedes Medikament ist sicher
Nicht jedes Medikament ist sicher

Arzneimittelkauf im Urlaub

Medikamente im Urlaub spontan vor Ort kaufen? Das kann in manchen Ländern riskant sein. Gesundheitsexpert*innen warnen vor gefälschten oder minderwertigen Arzneimitteln und geben Tipps, wie sich Reisende vor gesundheitlichen Folgen schützen können.   mehr

Slushies können Kindern schaden
Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im August

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de