Vit-D-Tabletten komplett auflösen!


Aufpassen bei Säuglingen
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
mauritius images / Picture Partners / Alamy / Alamy Stock Photos

Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.

Täglich Vitamin D ist Standard

Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.

Auf Zerfall achten

Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.

Bloß nicht in die Backentasche!

Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.

Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.

Quelle: ptaheute

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Impfungen im Herbst
Impfungen im Herbst

Hochsaison für Infektionen

In der kalten Jahreszeit nehmen Atemwegsinfekte wieder zu. Für viele Menschen sind jetzt Impfungen empfohlen. Was hat sich geändert und wo gibt es gute Informationen?    mehr

Kühlkappe schützt die Haare
Kühlkappe schützt die Haare

Haarausfall bei Chemotherapie

Haarausfall ist eine belastende Nebenwirkung einer Chemotherapie. Durch eine Kühlung der Kopfhaut lässt sich der Haarausfall verringern – doch nicht alle profitieren.   mehr

Mit Creme gegen Jucken und Schmerz

Jemand kratzt sich mit der einen Hand das stark juckende chronische Handekzem der anderen Hand auf.

Chronisches Handekzem

Mit starkem Juckreiz und Schmerzen ist ein chronisches Handekzem sehr belastend für die Betroffenen. Eine 2024 zugelassene Creme lindert die Beschwerden innerhalb weniger Tage.   mehr

Gut geschützt gegen RSV
Gut geschützt gegen RSV

Per Impfung oder Antikörpergabe

Respiratorische Synzytial-Viren, kurz RSV, sind eigentlich harmlose Erkältungsviren. Bei Säuglingen drohen bei einer Infektion aber schwere Verläufe. Was schützt besser: die Impfung oder die Gabe von Antikörpern?   mehr

Sturzgefahr im Alter
Sturzgefahr im Alter

Strategien für mehr Sicherheit

Fast jede vierte Person über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – mit manchmal schweren Folgen. Doch vielen Stürzen lässt sich vorbeugen. Was hilft?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Oktober

Dem Lipödem Einhalt gebieten

Dem Lipödem Einhalt gebieten

Von Kompression bis Liposuktion

Lipödeme sind nicht einfach eine Form von Übergewicht, sondern eine eigenständige Erkrankung. Neben ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de