EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte


Versandhandelverbot als Lösung?
EuGH-Urteil bedroht Apothekendichte

Ende Oktober 2016 hatte der EuGH geurteilt, dass die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen Europäisches Recht verstößt. Die Apotheker sehen die bundesweite Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken in Gefahr.

Die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten darf dem Urteil zufolge nicht für ausländische Versandapotheken gelten. „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können“, fordert Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) weist einen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner auf. In Deutschland stehen statistisch gesehen nur 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner zur Verfügung.

Mehrheit der EU-Länder verbietet Versandhandel

Nachdem EuGH-Urteil beschäftigt die Apotheker vor allem eine Frage: Wie wird der Gesetzesgeber auf das Urteil reagieren? In nur sieben der 28 EU-Länder ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Neben Deutschland zählen dazu beispielweise Dänemark, Schweden und Großbritannien. Drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten verbieten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene festzulegen. im Jahr 2003 hatte der EuGH geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, jedoch nicht mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt. Apotheker der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordern die Politiker dazu auf, die künftige Arzneimittelversorgung durch traditionelle Apotheken mit ausreichender Apothekendichte sicherzustellen.

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Diabetes erhöht Krebsrisiko
Diabetes erhöht Krebsrisiko

Auf zur Vorsorge!

Beim Typ-2-Diabetes drohen etliche Folgeschäden. Dabei gilt es nicht nur, auf Nieren, Augen und Nerven zu achten. Menschen mit Typ-2-Diabetes haben auch ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebsarten.   mehr

Tipps für sicheren Grillspaß
Tipps für sicheren Grillspaß

Heißes Sommervergnügen

Von Verbrennungen bis zu Magen-Darm-Infektionen: Das allseits beliebte Grillen hält eine ganze Menge Gefahren bereit. Hier gibt es Tipps, wie man sich davor schützt.   mehr

Waschen, cremen, inspizieren
Waschen, cremen, inspizieren

Hautpflege bei Diabetes

Eine Diabeteserkrankung wirkt sich auch negativ auf die Haut aus. Mögliche Folgen sind Pilzerkrankungen und unangenehmer Juckreiz. Mit einer guten Blutzuckereinstellung und der richtigen Pflege lässt sich jedoch gut vorbeugen.   mehr

Weiblicher Schlaf und Hormone
Weiblicher Schlaf und Hormone

Was machen Hormone mit dem Schlaf?

Ob man morgens ausgeschlafen oder müde ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welchen Einfluss haben die Hormone?   mehr

Solarium erhöht Hautkrebsrisiko
Solarium erhöht Hautkrebsrisiko

Gefährliches „Vorbräunen“

Viele nutzen das Solarium, um mit vorgebräunter Haut in den Urlaub zu starten. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch: Künstliche UV-Strahlung kann das Risiko für schwarzen Hautkrebs deutlich steigern.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de