Beikost ab Ende des 4. Monats?


Bedürfnisse des Kindes entscheidend
Beikost ab Ende des 4. Monats?

Die aktuelle S3-Leitlinie zur Allergieprävention sieht vor, dass Babys ihren ersten Brei Ende des 4. Monats erhalten. Die Stillkommission rät dagegen zu einer Einführung der Beikost zwischen dem 5. und 7. Monat. Ein Widerspruch? Nein, denn ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes, betont das Bundesinstitut für Risikobewertgung (BfR).

Erster Brei: Zwischen den 5. und 7. Monat

2014 hat die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) die S3-Leitlinie zur Allergieprävention aktualisiert. Die neue Leitlinie empfiehlt schon für Kinder Ende des 4. Lebensmonats eine Breimahlzeit. Das frühe Zufüttern von Beikost zusätzlich zum Stillen soll Allergien vorbeugen und den steigenden Energiebedarf der Jüngsten decken.

Die Nationale Stillkommission (NSK) räumt für den ersten Brei ein Zeitfenster zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat ein. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Essbereitschaft des Kindes. Die Dauer der Stillzeit legt die Mutter nach den Bedürfnissen des Kindes und ihren eigenen fest. 

Die gesundheitlichen Vorteile ausschließlichen Stillens

Für Ihre Empfehlung untersuchte die NSK zusammen mit pädiatrischen Fachgesellschaften, wie sich ausschließliches Stillen beziehungsweise Beikost auf die kindliche Gesundheit und Entwicklung auswirken. Dabei kam sie zur folgenden Erkenntnis: Kinder, die sich vier bis sechs Monate nur von Muttermilch ernähren, tragen ein geringeres Infektionsrisiko und erkranken seltener an Atemwegsinfektionen. Auch Diabetes mellitus Typs 2 und Übergewicht treten bei ihnen seltener auf.

Pollenflugkalender

Vorhersage für Neubrandenburg

News

Dem Testosteron-Abfall entgegen wirken

Mann fährt mit Hund an der Leine auf einem Fahrrad einen See entlang.

Bewegung und Alkoholverzicht

Wechseljahre wie die Frauen haben Männer nicht. Ihr Hormonspiegel sinkt nicht abrupt, sondern nur langsam. Trotzdem leiden viele unter Beschwerden. Und einige wenige benötigen sogar eine Testosteronsubstitution.   mehr

Jedes Nikotinprodukt ist ungesund
Jedes Nikotinprodukt ist ungesund

Von Zigarette bis Beutel

Nikotin gibt es in verschiedensten Formen: Von der klassischen Zigarette über E-Zigaretten bis zum Nikotinbeutel. Doch keine Form ist harmlos.    mehr

Soziale Medien für Kinder verbieten!
Soziale Medien für Kinder verbieten!

Weil sie krank und dumm machen

Soziale Medien machen Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, warnt ein Kinder- und Jugendarzt. Er fordert deshalb ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre – doch Verbote allein reichen seiner Ansicht nach nicht aus.   mehr

Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK
Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK

Durchblutung verbessern

Bei der „Schaufensterkrankheit“ kann Bewegung die Gehfähigkeit deutlich verbessern. Auch wenn die Beine beim Laufen schmerzen, ist gezieltes Training wichtig. Doch es kommt darauf an, richtig zu trainieren – und Warnzeichen ernst zu nehmen.   mehr

Tabuthema Harninkontinenz
Tabuthema Harninkontinenz

Peinliche Momente müssen nicht sein

Viele Frauen im mittleren und höheren Alter leiden unter unkontrolliertem Urinverlust, doch kaum eine spricht mit ihrer Ärztin über das Thema. Möglichkeiten zu Vorbeugung und Behandlung der Inkontinenz zeigt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) auf.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im September

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Darmbakterien als Gesundheitshelfer

Probiotika im Einsatz

Ob für eine gesunde Verdauung, zur Unterstützung des Immunsystems oder als Begleiter beim Abnehmen: ... Zum Ratgeber

Notfälle A-Z

Notfälle A-Z

Ein Sturz von der Leiter, ein Nervenzusammenbruch oder gar ein plötzlicher Herzinfarkt – Erste Hilfe zu leisten, ist nicht nur Aufgabe professioneller Sanitäter, sondern eines jeden Bürgers. Das ist sogar gesetzlich festgelegt: „Unterlassene Hilfeleistung“ kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden. Und sich in Erster Hilfe auszukennen, kann lebensrettend sein. Die Überlebensrate nach einem Herzstillstand verdoppelt sich, wenn Laien gleich mit der Wiederbelebung beginnen. In diesem Kapitel erfahren Sie alles, um in lebensbedrohlichen Situationen optimal Hilfe zu leisten.

Mehr erfahren
Linden-Apotheke
Inhaberin Aliona Tsiple
Telefon 0395/5 44 25 81
Fax 0395/5 44 25 51
E-Mail lindenapo.nb@t-online.de